Die Transportversicherung
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Ob Sie Ihre Güter selbst transportieren oder transportieren lassen. Jeder Kilometer, jede See- oder Luftmeile und besonders jede Umladung birgt ungeahnte Abenteuer. überall lauern Gefahren: durch Unfälle, technische Mängel und Naturereignisse. Durch Streiks und Kriege. Vor allem aber durch Menschen, die entweder unachtsam mit Ihrem Gut umgehen oder sich daran zu schaffen machen.
Wenn Sie öfter oder regelmäßig Waren transportieren, importieren oder exportieren, kennen Sie die Bestimmungen und Probleme: Bei Inlandsgeschäften trägt normalerweise der Käufer das Transportrisiko. Bei Außenhandelsgeschäften dagegen müssen Sie sich mit vielerlei internationalen Lieferklauseln beschäftigen.
Und die Haftung der Spediteure und Transportunternehmen? In den meisten Fällen nützt Ihnen diese auch nichts. Denn einerseits sorgen Haftungsbegrenzungen, Haftungsausschlüsse und sonstige Einschränkungen der Verkehrsträger dafür, daß Sie fast immer den kürzeren ziehen. Und andererseits: Wem wollen Sie die Schuld nachweisen, wenn Ihre Maschine nach einer langen Reise über viele Stationen nur noch als Schrott ankommt oder Ihre Ware längst auf Schwarzmärkten gehandelt wird? Hinterher will es keiner gewesen sein. Somit sind Sie mit dem Abschluß einer eigenen Transportversicherung gut abgesichert.
Die Binnenwaren-Transportversicherung
Der Haftungsumfang der Binnenwaren-Transportversicherung ist variabel. Er richtet sich nach der Eigenart des zu versichernden Gutes - z.B. der Bruchempfindlichkeit - und nach Ihren Wünschen. Die Möglichkeit zur Gestaltung des Versicherungsschutzes reichen von der eingeschränkten Deckung - gegen Schäden durch Unfall des Transportmittels, Naturkatastrophen, Brand, Blitzschlag, Explosion - bis zur sogenannten vollen Deckung, also gegen Schäden als Folge aller versicherten Gefahren einschließlich Bruch, Verbiegen, Verbeulen, Rost usw.
Unter den Versicherungsschutz fallen u.a. nicht die Schäden, die durch politische Ereignisse verursacht werden. Außerdem besteht u.a. kein Versicherungsschutz, wenn die Transportgüter durch eine Verzögerung der Reise, durch inneren Verderb oder dem Fehlen oder Mängel handelsüblicher Verpackung schadhaft werden.
Sie erhalten im Schadenfall den gesamten Schaden bis zum Wert des Gutes ersetzt, sofern die Versicherungssumme richtig bemessen ist.
Die Transportversicherung wird im Regelfall als Rahmenvertrag abgeschlossen, zu dem Anmeldungen einzeln oder summarisch erfolgen. Für Einzeltransporte ist selbstverständlich auch der Abschluß eines Einzelvertrages möglich.
Die Haftung der Frachtführer im nationalen genehmigten Güterfernverkehr
Frachtführer, die ihre Ware im nationalen genehmigten Güterfernverkehr ausliefern, haften für Beschädigungen an den Waren auf Grundlage der Kraftverkehrsordnung (KVO). Prinzipiell gilt die sogenannte Gefährdungshaftung, d.h. der Frachtführer muß noch nicht einmal ein Verschulden am Schaden haben, um in die Haftung genommen zu werden.
Die gesetzliche Haftungshöhe ist wie folgt begrenzt: Fakturenwert oder Handelswert bzw. gemeiner Wert zuzüglich entgangenem Gewinn bis höchstens 10 %. Die Höchstentschädigung ist aber auf 40,90 € je Kilogramm Rohgewicht, bei bruchempfindlichen Gütern jedoch nur mit 76,69 € je Lastzug, begrenzt.
Die Güternahverkehrsversicherung
Frachtführer, die gewerblich mit Kraftfahrzeugen Güter innerhalb der Nahzone (75 km um den Standort) befördern, haften ohne besondere Vereinbarungen nach den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des HGB. Daher ist es für Sie wichtig, daß Sie im Beförderungsvertrag die "Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den gewerblichen Güternahverkehr mit Kraftfahrzeugen (AGNB)" ausdrücklich vereinbaren, um Ihre Haftung zu begrenzen. Falls Sie dieses nicht tun, hilft Ihnen auch Ihre AGNB-Verkehrshaftungs-Versicherung nicht.
Wie beim Güterfernverkehr gilt die Gefährdungshaftung. Ebenso identisch ist die Haftungshöhe mit dem Unterschied, daß die Höchstentschädigung für Sachschäden mit 51.130,- € je Schadenereignis festgelegt ist (bei Bruchschäden an Glas und ähnlichen Gütern 76,69 € je Schadenereignis).
Der Versicherungsschutz umfaßt außerdem die Befriedigung begründeter Entschädigungsansprüche und die Abwehr unbegründeter Entschädigungsansprüche gegen Sie als Frachtführer.
Diese Regelungen gelten übrigens nicht für Hersteller, Handwerker, Groß- und Einzelhändler, die eigene Güter mit eigenen Kraftfahrzeugen befördern. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise zur nachfolgenden Autoinhaltsversicherung oder zur vorhergehenden Binnenwaren-Transportversicherung.
Die Autoinhaltsversicherung (auch Werkverkehrversicherung genannt)
Transporte von eigenen Gütern aller Art, die mit eigenen Kraftfahrzeugen im sogenannten Werkverkehr transportiert werden, können über eine Auto-Inhaltsversicherung versichert werden.
Der Versicherer ersetzt im Rahmen dieser Bedingungen den Verlust oder die Beschädigung der versicherten Güter, entstanden durch Unfall des Transportmittels, höhere Gewalt, Elementarereignisse, Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl und Diebstahl des ganzen Fahrzeuges sowie Raub und räuberische Erpressung.
Nicht versichert sind, wie bei allen Transportversicherungen, wiederum u.a. Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, Kernenergie, Sabotage, Beschlagnahme, Entziehung von hoher Hand. Bei Fehlen oder Mängel handelsüblicher Verpackung sowie mangelhafter oder unsachgemäßer Verladeweise leistet der Versicherer ebenfalls keinen Ersatz!
Als Geltungsbereich wird in der Regel die Bundesrepublik Deutschland vereinbart (eine Erweiterung ist möglich).
Die Haftung des Versicherers bei Entwendung des Fahrzeugs, Einbruch in das Fahrzeug und bei Raub ist in der Regel dann eingeschränkt (Selbstbeteiligung 20 %), wenn das Kraftfahrzeug in der Zeit von 6 - 22 Uhr außerhalb einer Garage zwar abgeschlossen, aber mehr als zwei Stunden unbeaufsichtigt abgestellt wird.
Obendrein ist eine Haftung in der Zeit von 22 - 6 Uhr eingeschränkt. Versicherungsschutz besteht in der Regel nur, wenn sie das Fahrzeug mit den versicherten Gütern in einer verschlossenen Garage oder auf einem bewachten Parkplatz abgestellt haben.
Versicherungsschutz besteht ferner nur, wenn das Fahrzeug amtlich zugelassen und für den Transport der versicherten Güter geeignet ist, die zulässige Belastung nicht überschritten wird und der Fahrer einen gültigen Führerschein besitzt. Für offene Fahrzeuge gilt, daß die Plane fest verkettet sein muß.
Da es sich um eine laufende Jahresversicherung handelt, wird als Versicherungssumme der Wert zugrunde gelegt, welcher der maximalen Ladung entspricht. Die Prämienhöhe richtet sich nach der Art der transportierten Güter.
Aber Achtung: Beachten Sie, daß die Versicherer mit unterschiedlichen Bedingungswerken arbeiten. Daher können sich Abweichungen von den vorgenannten Bestimmungen ergeben.
Die Umzugsgutversicherung
Bevor Sie sich mit dem Abschluß eines eigenen Versicherungsvertrages für Ihr Umzugsgut beschäftigen, sollten Sie prüfen, ob Ihnen nicht die Umzugsfirma eine entsprechende ergänzende Versicherung anbietet. Da die Möbelspeditionen günstige Rahmenverträge abgeschlossen haben, gestaltet sich dieser Weg für Sie in der Regel preiswerter, als der Abschluß einer Einzelversicherung über uns. Gleichwohl wollen wir Ihnen nachfolgend den Versicherungsschutz zusammenfassend aufzeigen.
Bei Transporten über Land besteht Versicherungsschutz gegen Verlust und Beschädigung, verursacht durch Transportmittelunfall, Einsturz von Lagergebäuden, Brand, Blitzschlag, Explosion, Naturkatastrophen, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Einbruchdiebstahl. Wird der Transport durch einen Möbelspediteur durchgeführt, der das Umzugsgut verpackt und einen Spezialmöbelwagen benutzt, kann der Versicherungsschutz auf eine sogenannte Allgefahrendeckung erweitert werden, die u.a. auch Bruchschäden in den Versicherungsschutz einbezieht.
Nicht versicherbar sind Tiere, Pflanzen, Schmucksachen und Edelsteine, ungemünzte Edelmetalle, Wertpapiere und Urkunden, Lebens- und Genußmittel.
Der Geltungsbereich dieser Versicherung kann über die Bundesrepublik Deutschland hinaus ausgedehnt werden.
Die Ausstellungsversicherung
Wie der Name schon sagt, ist diese Versicherung für diejenigen sinnvoll, die auf Ausstellungen und Messen ausstellen.
Der versicherte Umfang erstreckt sich auf alle Gefahren, denen das versicherte Gut ausgesetzt ist. Unter anderem sind Schäden durch höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Unfall, Wasser, Diebstahl, Abhandenkommen, Verlust oder Beschädigung versichert.
Nicht versichert sind Schäden, die durch Krieg, Bürgerkrieg, Atomenergie, Aufruhr, Plünderung, Sabotage, Beschlagnahme, durch Ungeziefer, die Bearbeitung, Vorführung oder Vorsatz des Versicherungsnehmers verursacht werden.
Beachten Sie bitte, daß der Ausstellerstand während der Besuchszeit mit einem Beauftragten ständig besetzt sein muß und die Ausstellungsräume außerhalb der Besuchszeit ordnungsgemäß verschlossen, bewacht oder in anderer geeigneter Weise gegen Einbruch und Diebstahl ausreichend gesichert sind.
Selbst auf dem An- und Abtransport besteht für das Ausstellungsgut Versicherungsschutz. Auf Antrag kann der Transport hingegen ausgeschlossen werden.
Versicherungssumme ist der gemeine Handelswert des Ausstellungsgutes am Abgangsort zu Beginn der Versicherung. Kosten, Zoll und Frachten sind bei der Bemessung der Versicherungssumme ebenfalls zu berücksichtigen. Die Standausrüstung kann in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden. Teilweise ist, wie z.B. bei Schäden durch Abhandenkommen, eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung und Pönaleversicherung
Abschließend sei ergänzend darauf hingewiesen, daß der Abschluß einer Betriebsunterbrechungs- oder Pönaleversicherung für die Fälle möglich ist, in denen Betriebsunterbrechungskosten oder Vertragsstrafen infolge eines ersatzpflichtigen Transportschadens an den versicherten Gütern entstehen.
Möchten Sie mehr wissen?
Wir haben die Transporte im Rahmen des grenzüberschreitenden Güterverkehrs, des (grenzüberschreitenden) Eisenbahngüterverkehrs, des internationalen Luftfrachtgüterverkehrs, des Spediteurs und der Seegüterbeförderung nicht angesprochen, da dieses den Rahmen des Merkblattes sprengen würden. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an. Wir beraten Sie gern.
MBM Versicherungsmakler
Holger Rostock u. Dr. G. Ruhbaum GbR
Jean-Burger-Str. 15
39112 Magdeburg
Tel: 03 91 / 6 21 97 33
Fax: 03 91 / 6 21 97 34
e-mail:MBM@Computer-Kontor.de
Die Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Trotzdem kann für Inhalt und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies betrifft insbesondere gesetzliche Bestimmungen.
© Friedel Rohde, Berlin, 19.6.1996.
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