Die geplante Besteuerung der Lebensversicherungen oder die geprellte Nation

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"Vielen Dank der Politik" rufen die Versicherer. Eine solche Vielzahl schlechter Produkte konnte die Versicherungswirtschaft seit Jahrzehnten nicht mehr an ein in Torschlußpanik geratenes Volk verkaufen. Alle erwiesenen Nachteile, alle Warnungen des Verbraucherschutzes oder Prozesse um den legalen Betrug in der Lebensversicherung wurden in den Wind geschlagen. In einem weitaus größeren Umfang als je zuvor wurden Renten- und Lebensversicherungen abgeschlossen. Unserer Meinung nach gibt es jedoch stichhaltigere Argumente, als eine in Frage gestellte Steuerfreiheit, die bei der Planung der Altersvorsorge eine Rolle spielen sollten. Da stellen sich die Fragen nach der Verfügbarkeit, der Rendite (mit und ohne Besteuerung), der Inflationssicherheit und vieles mehr. Meist zeigt sich dann, daß doch andere flexiblere Produkte als die Lebens- oder Rentenversicherung für die Altersvorsorge geeignet sind. Umfangreiches Material zum Thema Altersvorsorge, das Für und Wider unterschiedlicher Produkte senden wir Ihnen auf Anfrage gern zu.

Mittlerweile gilt als gesichert, daß die vorgesehene Besteuerung der Kapitallebensversicherung vorerst doch nicht Gesetz wird. Wer sich nun geprellt fühlt, sollte schnell handeln. Ist erst ein Beitrag bezahlt, wird es unter Umständen schwer, verlustfrei aus diesen Verträgen herauszukommen. Innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins kann man ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Um die Frist zu wahren, genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. Wenn die vierzehntägige Frist verstrichen ist, bleibt immer noch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dieser muß jedoch begründet werden. Als Begründung kann gelten, wenn Ihnen der Versicherer vor Vertragsabschluß keine Verbraucherinformation ausgehändigt hat oder die erteilten Informationen sehr mangelhaft waren. Wenn Sie weitergehende Informationen wünschen bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

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