Die Risikolebensversicherung
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Wird im allgemeinen Sprachgebrauch von der Lebensversicherung gesprochen, ist gewöhnlich die Kapitallebensversicherung gemeint. Obwohl manche Vermittler nicht selten versuchen, die Beratungsgespräche in Richtung Kapitallebensversicherung zu lenken, sollten Sie prüfen, ob für den von Ihnen gewünschten Zweck eine Risikolebensversicherung nicht völlig ausreicht. Selbst die Banken, die eigentlich den Bedarf des Kunden am besten kennen müßten, versuchen oftmals, lieber einen Antrag auf Kapitallebensversicherung über den Tresen zu schieben. Wenn man weiß, daß auch die Banksachbearbeiter Provisionen erhalten, verwundert es nicht.
Risikolebensversicherung vs. Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung (auch gemischte Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall genannt) bietet zweifache Leistung: zum einen zahlt der Versicherer im Todesfall die Versicherungssumme; wenn der Todesfall nicht eintritt, wird zum anderen bei Ablauf der Versicherung (z.B. im 60. Lebensjahr) die Versicherungssumme zuzüglich der aufgelaufenen Überschüsse ausgezahlt.
Die Prämie unterteilt sich somit in den Sparanteil, der Ihnen nach Ablauf der Versicherung samt Überschußbeteiligung zur Verfügung steht, und den Risikoanteil, der für den Fall des vorzeitigen Todes kalkuliert ist, sowie die Verwaltungskosten, also die Kosten für Verwaltung, Provisionen etc. (weitere Hinweise zur Kapitallebensversicherung finden Sie in unserem separaten Merkblatt).
Anders dagegen die Risikolebensversicherung: Bei dieser Versicherung zahlt der Versicherer nur im Todesfall, die Sparleistung unterbleibt völlig und die Verwaltungskosten sind geringer. Somit sind die Beiträge bedeutend niedriger als bei der Kapitallebensversicherung.
In welchen Fällen ist der Abschluß einer Risikolebensversicherung empfehlenswert?
Dieser folgende Personenkreis benötigt eine Risikolebensversicherung, damit im Todesfall die Familie nicht finanziell belastet wird:
- junge Familien, denen es hauptsächlich darum geht, ihre Kinder und/oder Ehepartner für den Fall des Todes abzusichern und die sich keine Kapitallebensversicherung leisten können bzw. wollen;
- Häuslebauer, die ihre Immobilie absichern müssen;
- Kreditnehmer aller Art.
Welche Versicherer bieten die günstigsten Tarife?
In unserem Merkblatt zur Kapitallebensversicherung warnen wir vor vielen publizierten Vergleichen, was hingegen nicht in bezug auf die Risikolebensversicherung gilt. Die Vergleichbarkeit von Risikolebensversicherungen ist relativ leicht.
Die Beitragsunterschiede sind teilweise enorm. Ziehen Sie möglichst aktuelle Beitragsvergleiche zu Rate. Wir haben festgestellt, daß sich die Rangfolge der Versicherer oft ändert. In den einschlägigen Wirtschaftszeitschriften, wie Capital, DM oder Impulse, finden Sie regelmäßig Lebensversicherungsvergleiche. Auch die Stiftung Warentest nimmt von Zeit zu Zeit die Risikolebensversicherungen unter die Lupe.
Sofortüberschuß oder Bonus?
Wählen Sie möglichst einen Versicherer aus, der einen sogenannten Sofortüberschuß anbietet. Die Versicherer gewähren derzeitig Sofortüberschüsse bis zu 70 Prozent des Beitrags. Andere Versicherer arbeiten mit dem Bonussystem, d.h., im Todesfall werden zusätzlich zur fest vereinbarten Versicherungssumme bis zu 100 Prozent zusätzlich gezahlt.
Im Prinzip ist es einerlei, ob ein 50 %iger Beitragsnachlaß gewährt oder eine 100 %ige zusätzliche Zahlung geleistet wird. Problematisch wird es aber in den Fällen, in denen Sie eine feste Summe absichern wollen (z.B. € 102.253,-) und einen Vertrag mit einem Todesfallbonus von beispielsweise 100 Prozent gewählt haben. Die abgeschlossene Versicherungssumme beträgt dann € 51.130,- (+ € 51.130,- Bonus bei einem Todesfall im 1. Jahr).
Legt nun der Versicherer beispielsweise im folgenden Jahr den Bonus mit 80 Prozent neu fest, sind Sie nur noch mit einer Todesfallsumme von € 92.034,- versichert. Wenn Sie Ihren Vertrag nicht genau unter Kontrolle haben, ist es möglich, daß Ihre Familie im Todesfall vor einem finanziellen Scherbenhaufen steht.
Hätten Sie statt dessen eine Vertragsversion mit einem Sofortüberschuß gewählt, hätte der Versicherer im neuen Jahr für die - feststehende - Versicherungssumme von € 102.259,- einen entsprechend höheren Beitrag eingefordert. Die 102.259,- € Todesfallschutz wären unangetastet geblieben.
Es sei ergänzend angemerkt, daß manche Versicherer, die mit Bonussystem arbeiten, bei einer Bonusreduzierung anbieten, die Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung aufzustocken.
Risikoversicherung mit fallender Versicherungssumme
Speziell für die Fälle, in denen eine Hypothek oder ein Kredit abgesichert werden müssen, haben einige Versicherer Tarife mit fallender Versicherungssumme entwickelt. Die Versicherungssumme fällt entweder linear oder im Verhältnis zur noch zu tilgenden Schuld. Die Versicherer bieten unterschiedliche Tarifvarianten an, die z.B. von der Laufzeit, der Versicherungssumme oder dem Zinssatz abhängen. Auf diese Weise können Sie viel Prämie einsparen.
Verbundene Risikoversicherung
Hier können zwei oder mehrere Personen über eine Police abgesichert werden. Die Prämie kann in der Summe niedriger sein , als wenn alle zu versichernden Personen eine eigene Versicherung abschließen (muß aber nicht, da nicht alle Versicherer diese Variante anbieten). Besonderheit: Sterben die versicherten Personen gleichzeitig, wird die Versicherungssumme (im Gegensatz zu den einzeln abgeschlossenen Versicherungen) nur einmal fällig.
Umwandlung in eine Kapitallebensversicherung
In den ersten 10 Jahren der Laufzeit besteht die Möglichkeit, eine Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung - und zwar ohne erneute Risikoprüfung - umzuwandeln. Einige wenige Versicherer berechnen für diese Option einen zusätzlichen Betrag, der in den Risikolebensbeitrag einfließt. Nach einer Umwandlung des Vertrages in eine Kapitallebensversicherung steigt natürlich der Beitrag, da der Sparanteil hinzugekommen ist.
Die Umwandlungsmöglichkeit kann für Personen sinnvoll sein, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung noch nicht den Bedarf oder das Geld für eine Kapitallebensversicherung haben. Der Vorteil liegt in der nicht mehr erforderlichen Risikoprüfung zum Zeitpunkt der Umstellung. Somit ist es versicherungstechnisch einerlei, ob Sie in den Jahren nach dem Abschluß der Versicherung krank werden, der Versicherer muß den Vertrag umstellen.
Auch die Beiträge zur Risikolebensversicherung können Sie im Rahmen Ihrer Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen (nähere Hinweise hierzu finden Sie in unserem Merkblatt zur Kapitallebensversicherung).
Besteuerung der Leistung im Todesfall
Wenn der Leistungsfall eintritt erhält der/die Begünstigte vom Versicherer die Versicherungssumme gegen Vorlage der Sterbeurkunde und der Police ausgezahlt. Während der Gesetzgeber für verheiratete Paare im Todes- und somit Erbfall hohe steuerliche Freigrenzen bewilligt (§§ 15 ff Erbschaftssteuergesetz) sind die diesbezüglichen Freigrenzen bei Personen die ohne Trauschein zusammenleben sehr gering ! Man muß in diesem Fall bereits beim Abschluß der Versicherung darauf achten eine so hohe Summe zu wählen, daß die gewünschte Absicherung auch tatsächlich erfolgt und nicht ein erheblicher Teil der Versicherungssumme bei den Finanzbehörden landet.
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Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
MBM Versicherungsmakler
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