Rentenversicherung für Selbständige mit einem Auftraggeber und Scheinselbständige

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 Feststellung der Versicherungspflicht

 Konsequenzen

 Befreiungsmöglichkeiten von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1a SGB VI

 Befreiungsmöglichkeiten von der Versicherungspflicht nach § 231 Abs. 5 SGB VI

 Was müssen Sie tun, wenn Sie sich nach § 231 Abs. 5 SGB VI von der Versicherungspflicht befreien lassen wollen?

  1. Sie beachten, daß der Befreiungsantrag binnen eines Jahres nach Beginn der Rentenversicherungspflicht gestellt werden muß.Wegen der Einführung des neuen Gesetzes gilt hier als verlängerter Stichtag der 30.06.2000.
  2. Unterlagen bei der BfA besorgen.
  3. Rechtzeitig vor dem 30.06.2000 den Befreiungsantrag mit tätigkeitsbezogenen Nachweisen bei der BfA stellen.

 Wie muß die Befreiungsversicherung beschaffen sein?
 Vergleichbare Formen der Altersvorsorge
 Kombination aus verschiedenen Möglichkeiten der Alterssicherung
 Scheinselbständigkeit
Diese Ausführungen sind nicht durch die BfA erstellt und autorisiert!.

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