Die Rechtsschutzversicherung
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Die Rechtsschutzversicherung hat ebenso viele Anhänger wie Gegner. Die einen vertreten die Auffassung, daß heutzutage kein Prozeß mehr ohne die Hilfe von Rechtsschutzversicherungen geführt werden kann, da das Kostenrisiko zu hoch sei. Die anderen behaupten, daß die Versicherung ohnehin nur benötigt wird, wenn ein Prozeß verloren wird, da bei einem gewonnenen Prozeß der Gegner die Kosten übernehmen muß. Ferner gäbe es Verbraucherzentralen und andere Verbände, die einem ggf. mit Rat und Tat zur Seite stehen. Entscheiden Sie aber selbst:
Was ersetzt der Rechtsschutzversicherer?
Die Rechtsschutzversicherung zahlt Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Das sind vor allem:
- die Kosten Ihres Anwalts nach der gesetzlichen Gebührenordnung;
- die Gerichtskosten einschl. Zeugengelder und Sachverständigengebühren sowie Vollstreckungskosten;
- die Kosten Ihres Gegners, soweit Sie diese zu tragen haben;
- Strafkaution im Ausland, die Sie aufwenden müssen, um von einer Inhaftierung freizukommen.
Geldstrafen und Geldbußen müssen Sie allerdings selbst zahlen.
Der Rechtsschutz gilt in ganz Europa und in allen Mittelmeerländern.
Welche Lebensbereiche können versichert werden?
Rechtsschutz gibt es für Sie als Privatperson, für Berufstätige und Kraftfahrer.
Sofern Sie einen Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz mit Fußgänger-Rechtsschutz auch für die Familienangehörigen abgeschlossen haben, gilt dieser Fußgänger-Rechtsschutz nicht nur für Sie, sondern auch für den Ehepartner und die minderjährigen Kinder und schließt darüber hinaus das Risiko als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Leichtkrafträdern ein.
Der private Bereich wird durch den Familien-Rechtsschutz abgesichert. Für Arbeitnehmer umfaßt dieser Familien-Rechtsschutz auch den beruflichen Bereich (Arbeits-Rechtsschutz).
Der Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete ist ein besonderes Risiko, das zusätzlich versichert werden kann.
Die Bausteine der Rechtsschutzversicherung:
- Verkehrs-Rechtsschutz
...wenn Sie ärger mit Ihrem Kfz haben, z.B. bei einem Kaufvertrag, einem Reparaturauftrag oder einem Versicherungsvertrag oder
...wenn es in einem Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht um Ihren Führerschein geht.
- Schadenersatz-Rechtsschutz
...wenn Sie Ansprüche auf Schadenersatz gegen einen Schädiger durchsetzen wollen.
- Straf-Rechtsschutz
...wenn Sie sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften, in einem Bußgeld- oder einem Disziplinarverfahren verteidigen müssen.
- Arbeits-Rechtsschutz
...wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis kommt.
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
...wenn ein Prozeß vor dem Sozialgericht angestrengt werden muß, weil z.B. die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht angemessen leistet.
- Steuer-Rechtsschutz
...wenn wegen Ihrer Steuern oder wegen anderer Angaben, z.B. Gebühren, Zölle, ein Prozeß vor dem Finanzgericht oder dem Verwaltungsgericht notwendig wird.
- Beratungs-Rechtsschutz
...wenn Sie sich bei veränderter Rechtslage in Fragen des deutschen Familien- und Erbrechts lediglich beraten lassen.
- Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
...wenn Sie im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren müssen, z.B. aus einem Kaufvertrag etc.
- Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
...wenn Sie Ihre Interessen als Immobilieneigentümer oder als Mieter behaupten müssen, z.B. bei Mieterhöhungen oder Kündigungen.
Ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung sinnvoll?
Die meisten Versicherer ermöglichen, die Rechtsschutzversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Da die Rabatte teilweise beachtlich sind, sollten Sie diese Vertragsform in Erwägung ziehen.
Bis zu welcher Höhe leisten die Versicherer im Schadenfall?
Die Deckungssummen in der Rechtsschutzversicherung betragen im Regelfall zwischen 102.259 € und 153.388 €.
Strafkautionen sind gewöhnlich bis 25.565 € gedeckt, wobei hierzu die Besonderheit gilt, daß manche Versicherer Strafkautionen zusätzlich zur Deckungssumme bezahlen, andere sie hingegen in die versicherte Deckungssumme integrieren.
Wie sind die Rechtsschutzpakete geschnürt, und wie teuer ist die Versicherung?
Die einzelnen Bausteine werden von den Versicherungsgesellschaften in Kombinationen verpackt.
Darüber hinaus werden der Firmen-Rechtsschutz und der Landwirtschafts-Rechtsschutz angeboten. Viele Versicherer haben außerdem spezielle Angebote erarbeitet, die auf bestimmte Personengruppen zugeschnitten sind. So gibt es z.B. den Spezialrechtsschutz für Gewerbetreibende und Freiberufler oder für ärzte und andere medizinische Heilberufe.
Eine gründliche Beratung vor Abschluß einer Rechtsschutzversicherung ist zu
empfehlen!
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MBM Versicherungsmakler
Holger Rostock u. Dr. G. Ruhbaum GbR
Jean-Burger-Str. 15
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© Friedel Rohde, Berlin, 19.6.1996
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