Beihilfe
| - Beihilfeberechtigte: | 50% |
| - Beihilfeberechtigte mit 2 oder mehr Kindern: | 70% |
| - Ehegatten: | 70% |
| - VersorgungsempfängerInnen: | 70% |
| - Kinder: | 80% |
Beihilfefähige Aufwendungen
ärztliche Leistungen
Stationäre Behandlung
Arzneimittel
Heilbehandlungen
Hilfsmittel
Zahnprothetische Behandlung
Abwicklung im Versicherungsfall
Kündigung der GKV
Pflegepflichtversicherung
Worauf ist bei der Auswahl der privaten Krankenversicherung zu achten?