Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Bundesbeihilfe)

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Beamtinnen und Beamte, die gesetzlich versichert sind, können sich bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) oder bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Personen, die privat versichert sind, müssen privat versichert bleiben. In der GKV wird der Beitrag nach dem Solidarprinzip erhoben, d.h. nach dem Einkommen. Je nach Krankenkasse müssen zwischen 10 und 15% des monatlichen Bruttoeinkommens als Krankenkassenbeitrag entrichtet werden. BeamtInnen erhalten keinen Arbeitgeberzuschuß zur Krankenversicherung. Die Beiträge für die GKV müssen für das gesamte Jahreseinkommen entrichtet werden, also auch für Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld).

Für Beamtinnen und Beamte zahlt die/der Arbeitgeber/in eine Beihilfe. über die Beihilfe sind je nach Bundesland und Familienstand 50 bis 80% des Rechnungsbetrages abgesichert und die Restkosten können bei einer PKV abgesichert werden. Die PKVen bieten besondere Tarife für Beamtinnen und Beamte an.

  Beihilfe   Beihilfefähige Aufwendungen   ärztliche Leistungen   Stationäre Behandlung   Arzneimittel   Heilbehandlungen   Hilfsmittel   Zahnprothetische Behandlung   Abwicklung im Versicherungsfall   Kündigung der GKV   Pflegepflichtversicherung   Worauf ist bei der Auswahl der privaten Krankenversicherung zu achten? Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Trotzdem können wir für Inhalt und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen. Dies betrifft insbesondere gesetzliche änderungen und änderungen des Beihilferechts.

Diese Informationsbroschüre soll eine qualifizierte Beratung vorbereiten und sie keinesfalls ersetzen.


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© marianne walla, Juli 1996 (infobukv.doc) Nachdruck, Fotokopieren, EDV-Verarbeitung etc., auch auszugsweise, ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Marianne Walla gestattet.

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