Die Hausratversicherung

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Einbruch und Vandalismus nehmen in erschreckendem Maße zu. Alle 3 Minuten wird in eine Wohnung eingebrochen - meistens am hellichten Tag und oft ohne Rücksicht auf Verluste. Die Folgen sind ärger, Wut und finanzielle Verluste.

Genauso ärgerlich ist es, wenn plötzlich ein Feuer ausbricht oder die auslaufende Waschmaschine den geerbten echten Teppich in eine breiige Masse verwandelt.

Eine Hausratversicherung kann zwar nicht vor derartigen Schäden schützen, aber sie ersetzt zumindest die finanziellen Verluste.

 Welche Schäden sind über die Hausratversicherung gedeckt?  Was ist mit den Fahrrädern?  Was versteht der Versicherer unter "Hausrat"?  Wo gilt der Versicherungsschutz?  Welche Besonderheiten sind bei Wohngemeinschaften zu beachten?  Wie vermeiden Sie eine Unterversicherung?  Welche Schäden sind nicht versichert?

 Was ist mit den Fensterscheiben und sonstigen Glasflächen?

Ein wichtiger Hinweis zum Schluß...

Glauben Sie uns, es gibt nichts ärgerlicheres als einen Einbruch. Der Versicherer wird hoffentlich Ihre finanziellen Verluste ersetzen, aber bei den immateriellen Verlusten und mit dem furchtbaren ärger kann er Ihnen nicht helfen.

Daher unser Rat: Sichern Sie Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus so gut wie Sie es können. Obligatorisch verlangen die Versicherer ohnehin ein Zylindersicherheitsschloß an der Außentür der Wohnung (beachten Sie zu den Mindestsicherungen unbedingt die Hinweise auf dem Antrag). Denken Sie aber auch darüber nach, eventuell ein Stangenschloß anbringen zu lassen. Die Fenster - soweit sie von außen erreichbar sind - sollten über abschließbare Fenstergriffe verfügen. Lassen Sie sich ggf. von einer Kriminaltechnischen Beratungsstelle beraten, die in allen größeren Orten zu finden ist. Diese Beratungen sind kostenlos.

Möchten Sie mehr wissen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

MBM Versicherungsmakler

Holger Rostock u. Dr. G. Ruhbaum GbR
Jean-Burger-Str. 15
39112 Magdeburg
Tel: 03 91 / 6 21 97 33
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© Friedel Rohde, Berlin und Fairsicherungsbüro Regina Weihrauch GmbH, Göttingen, Verbund der Fairsicherungsläden e.G. Februar 1999 Nachdruck, Fotokopieren, EDV-Verarbeitung etc., auch auszugsweise, ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet.


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