Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der "Geschäfts-Inhaltsversicherung" bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen.
Muß ich alles versichern?
Prüfen Sie zunächst bei der Konzeption des Versicherungsvertrages, ob Sie alle angebotenen Versicherungsmöglichkeiten benötigen. Stellen Sie sich daher vor Abschluß der Versicherungen folgende grundsätzliche Fragen:
- Muß ich die Versicherung abschließen (z.B. weil ein existentielles Risiko vorliegt)?
- Soll ich die Versicherung abschließen (weil es im Schadenfall "weh tut")?
- Kann ich auf die Versicherung verzichten (aus Kosten-Nutzen-Gründen)?
Um dieses im einzelnen beurteilen zu können, müssen Sie den versicherten Umfang kennen. Lassen Sie uns daher gleich zum Versicherungsumfang überleiten:
Die Feuerversicherung
Die Feuerversicherung ist ohne Zweifel eine der wichtigsten Versicherungssparten, denn die Gefahr der totalen Zerstörung des Betriebes durch einen Brand, eine Explosion oder einen Blitzschlag ist erheblich.
Muß-/Soll-/Kann-Versicherung?: Eindeutig eine "Mußversicherung".
Die Einbruch-Diebstahl-Versicherung
Die Einbruch-Diebstahl-Versicherung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Täglich werden tausende Einbruchdelikte aller Art registriert.
Oftmalig ist es für den Geschädigten nicht nur der Verlust der materiellen Gegenstände, der "weh tut", sondern es sind ebenso die Kosten für die Beseitigung der Verwüstungen (Vandalismus) oder die Instandsetzung der beschädigten Türen und Fenster, ganz zu schweigen von den Kosten der Wiederbeschaffung der verschwundenen Geschäftspapiere, Aufzeichnungen und Software.
Muß-/Soll-/Kann-Versicherung?: Bei der Einbruch-Diebstahl-Versicherung handelt es sich regelmäßig um eine "Sollversicherung", bei manchen Branchen um eine "Mußversicherung".
Die Leitungswasserversicherung
Die Gefahren eines Leitungswasserschadens werden meist unterschätzt. Schäden in fünfstelliger Höhe sind an der Tagesordnung.
Versichert ist u.a. bestimmungswidrig austretendes Wasser aus den festverlegten Zu- und Ableitungsrohren, den sonstigen mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtungen und den Anlagen der Warmwasser- und Dampfheizung.
Nicht versichert sind dagegen Wasserschäden, die u.a. durch Regenwasser oder durch den Rückstau von Grundwasser aufgrund von starken Regenfällen herbeigeführt werden.
Muß-/Soll-/Kann-Versicherung?: Da in manchen Betrieben bzw. Betriebsteilen keine Leitungswasserrohre vorhanden sind, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Betriebsräume durch Leitungswasser überhaupt gefährdet sind. Danach können Sie beurteilen, ob es sich für Sie um eine "Sollversicherung" oder um eine "Kannversicherung" handelt.
Die Sturmversicherung
Bei einem Schadenfall, der durch einen Sturm mit mindestens 8 Windstärken verursacht wurde, tritt die Sturmversicherung ein.
Sofern Ihr Betrieb im Parterre eines mehrgeschossigen Hauses liegt, werden Sie normalerweise von einem Sturm nicht behelligt. Betreiben Sie dagegen Ihr Gewerbe im Obergeschoß oder in einer eingeschossigen Halle, bei der das Dach abgedeckt werden kann, ist der Abschluß einer Sturmversicherung in Betracht zu ziehen.
Ergänzend sei erwähnt, daß über die Sturmversicherung außen am Gebäude angebrachte Markisen, Leuchtröhrenanlagen, Schilder und Transparente sowie Schutz- und Trennwände und überdachungen mitversichert sind, soweit Sie dafür die Gefahr tragen. Ferner tritt sie bei Hagelschäden ein.
Muß-/Soll-/Kann-Versicherung?: Es kommt auf die Lage Ihres Betriebes an. Normalerweise handelt es sich um eine "Kannversicherung".
Die Glasversicherung
Man kann sich lange darüber streiten, ob es sinnvoll ist, eine Glasbruchversicherung abzuschließen. Wenn Ihr Betrieb mit vielen kleinen Außen- und Innenscheiben ausgestattet ist - sicherlich nicht. Anders sieht es aus, wenn große Schaufensterscheiben vorhanden sind, die enorm viel Geld kosten.
Stellen Sie eine Kosten-Nutzen-Rechnung an und lassen Sie sich im Zweifelsfall von uns ein Angebot unterbreiten. Die Glasversicherung ist eine "Kannversicherung".
Welche Gegenstände sind zu versichern?
Zu versichern ist im Regelfall alles, was sich in den Betriebsräumen befindet, also die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung und die Waren. Denken Sie auch daran, fremdes Eigentum mit in die Versicherung einzuschließen, es sei denn, Sie vereinbaren mit dem Eigentümer eine andere Regelung. Bitte informieren Sie uns in dem Fall, da in den Versicherungsverträgen fremdes Eigentum oft obligatorisch mitversichert ist.
Angenommen, Sie haben Gebäudeeinbauten, wie Wände, Decken, Heizung etc. auf Ihre Kosten eingebaut und tragen gleichzeitig die Gefahr dafür: schließen Sie diese Werte in Ihren Inhaltsvertrag mit ein. Möglicherweise wird es für Sie billiger, wenn Sie den Gebäudeeigentümer bitten, diese Einbauten in seinen Gebäudeversicherungsvertrag miteinzubeziehen.
Wie vermeiden Sie eine Unterversicherung?
Unterversicherung bedeutet, daß der Versicherer nur einen Teil des Schadens ersetzt, weil Sie nicht alle Einrichtungsgegenstände und Waren bei der Bemessung der Versicherungssumme berücksichtigt haben. Dieses ist äußerst ärgerlich, da der Verlust in keinem Verhältnis zur Prämienersparnis steht. Daher unser Tip: Erfassen Sie bei der Summenermittlung jeden Gegenstand.
Setzen Sie für die technische und kaufmännische Einrichtung den Neuwert an. Das ist der Wert, den Sie aufwenden müssen, um einen Gegenstand nach einem Brand wieder neu zu kaufen. Im Regelfall ersetzen die Versicherer den Neuwert. Nur wenn die Gegenstände sehr alt oder nicht mehr in Gebrauch sind, kommt ggf. eine Zeitwertentschädigung in Betracht.
Veranschlagen Sie bei der Bemessung des Warenwertes den Wiederbeschaffungs- bzw. den Wiederherstellungspreis.
Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt? Geben Sie jeweils die Nettopreise an.
Die Pauschaldeklaration
Neben den bereits erwähnten Gegenständen ersetzen die Versicherer weitere Werte, welche in der sogenannten Pauschaldeklaration zusammengefaßt sind.
Dort sind Positionen erfaßt, die für Ihren Betrieb in einem Schadenfall von Bedeutung sind, wie beispielsweise die Entschädigung von Aufräumungskosten, die Versicherung von Bargeld oder die Kosten für die Wiederherstellung von Akten, Plänen und Geschäftsbücher.
Diese, und weitere Positionen, werden nur begrenzt erstattet und die Entschädigung reicht oft im Schadenfall in der obligatorisch versicherten Höhe nicht aus, so daß Sie diese Thematik unbedingt mit uns besprechen sollten.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung)
Ein Sachschaden, der beispielsweise durch ein Feuer entsteht, kann im Vergleich zum Folgeschaden relativ gering ausfallen. Daher haben die Versicherer die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung) geschaffen. Diese Versicherungssparte wird sowohl für die Feuerversicherung als auch für die Einbruch-Diebstahl-, die Leitungswasser- und die Sturmversicherung angeboten.
In welchen Fällen leistet die BU-Versicherung? Wird beispielsweise durch einen Feuerschaden der Betriebsablauf unterbrochen oder gestört, kommt die Feuerversicherung für den dadurch bedingten Einnahmeausfall und die weiterhin anfallenden festen Kosten des Betriebes nicht auf. An dieser Stelle greift die BU-Versicherung mit folgenden Leistungen ein:
- Entschädigung des entgangenen Betriebsgewinns, welchen Sie infolge des Versicherungsfalls während der Unterbrechungszeit nicht erwirtschaften.
- Entschädigung für fortlaufende Kosten bis zur Wiederherstellung des normalen Betriebsablaufes - höchstens jedoch für ein Jahr.
Tip:
Prüfen Sie überschlägig, ob die Summe Ihrer Kosten (z.B. Löhne und Gehälter) und der Gewinn die Versicherungssumme Ihres Sachversicherungsvertrages (Feuerversicherung u.a.) übersteigt. In Betrieben mit wenig Inventar und wenig Waren, dagegen aber mit hohen Umsätzen, kann das schnell geschehen. Damit keine Unterversicherung eintritt, ist in diesen Fällen eine sogenannte "Mittlere BU-" bzw. eine "Groß-BU-Versicherung" abzuschließen.
Muß-/Soll-/Kann-Versicherung?: Bei der Feuer-BU-Versicherung handelt es sich ohne Zweifel um eine "Mußversicherung". Ob Sie die BU-Versicherung auch für die anderen Gefahren abschließen sollen, hängt von der Art des Betriebes ab. Prüfen Sie mit uns die Versicherungsnotwendigkeit jeweils im einzelnen.
Woran müssen Sie außerdem noch denken?
Lassen Sie außerhalb der Geschäftszeiten die Registrierkassen geöffnet, und verschließen Sie Bargeld in einem Schreibtisch oder Schrank. Denken Sie daran, daß für Bargeld in einem verschlossenen Schreibtisch (bzw. einem verschlossenen Behältnis, das gegen die Wegnahme selbst gesichert ist) nur begrenzt Versicherungsschutz besteht (oftmals lediglich bis 512,- €). Daher ist das Geld am sichersten auf der Bank aufgehoben.
Nennen Sie uns bei Abschluß der Versicherung alle von Ihnen genutzten Räume, also auch z.B. Kellerräume.
Achten Sie auf ausreichende Einbruchdiebstahlsicherungen. Betätigen Sie unbedingt alle vorhandenen und mit dem Versicherer vereinbarten Sicherungen, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet ist.
Befinden sich Betriebe mit erhöhter Feuergefahr auf Ihrem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe (z.B. eine Tischlerei oder eine Gaststätte), müssen wir das unbedingt wissen, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet ist. übrigens müssen Sie uns diese "Gefahrerhöhung" auch dann mitteilen, wenn solche Betriebe nachträglich einziehen.
Möchten Sie mehr wissen?
Bitte rufen Sie uns an.
MBM Versicherungsmakler
Holger Rostock u. Dr. G. Ruhbaum GbR
Jean-Burger-Str. 15
39112 Magdeburg
Tel: 03 91 / 6 21 97 33
Fax: 03 91 / 6 21 97 34
e-mail:MBM@Computer-Kontor.de
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© Friedel Rohde, Berlin, 19.6.1996.
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