Die Elektronikversicherung
[zurück Gewerbeversicherungen]
[zurück techn. Versicherungen]
Immer mehr elektronische Geräte halten Einzug in die Betriebe. Dort sind sie Gefahren ausgesetzt, die über eine übliche Betriebsversicherung nicht abgedeckt sind. Denken Sie nur an Überspannungsschäden oder Schäden durch Kurzschluß. Die Versicherer haben daher mit der Elektronikversicherung ein Spezialprodukt geschaffen, um diesen speziellen Versicherungsbedarf abzudecken.
Wann ist der Abschluß einer Elektronikversicherung sinnvoll?
Die Elektronikversicherung bietet im Gegensatz zur Geschäftsversicherung einen bedeutend umfangreicheren Versicherungsschutz und - so eigenartig das auch klingt - manchmal sogar für weniger Geld.
Elektronikversicherungen können in allen Bereichen der Wirtschaft abgeschlossen werden. Vorwiegend bietet sich diese Versicherung bei EDV-Anlagen an. Versicherbar sind aber fast alle stromgebundenen stationär und beweglich eingesetzten Anlagen und Geräte.
Der Umfang des Versicherungsschutzes
Versicherungsschutz besteht für unvorhergesehene Schäden,
insbesondere durch:
- Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter (einschl. Vandalismus, auch ohne daß der/die Täter eingebrochen sind)
- Kurzschluß, überspannung, Induktion;
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion (auch Glimmen, Sengen, Verrußen, Verschmoren);
- Wasser, Feuchtigkeit, überschwemmungen (aller Art);
- höhere Gewalt;
- Einbruch-Diebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage, Vandalismus;
- höhere Gewalt (auch Erdrutsch), Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.
Die Elektronikversicherung beinhaltet folglich einen Versicherungsschutz, der den im Rahmen einer Sachversicherung (Feuer-, Einbruch-Diebstahl-, Leitungswasser-, Sturmversicherung) gebotenen Versicherungsschutz weit übertrifft.
Einige Schadenbeispiele:
- Ein Steuerberatungsbüro hat in seinen Räumlichkeiten einen Server u. diverse Arbeitsstationen. In der Nacht schlug ein Blitz in die benachbarte Freileitung ein. Die daraus resultierende überspannung beschädigte etliche Platinen der versicherten EDV-Anlage. Der Versicherer leistet Ersatz f. die Wiederherstellung in einen vor Schadeneintritt technisch gleichwertigen Zustand.
- Die EDV-Anlage (oder ein anderes Gerät) wurde wunderschön auf einem Regal, das mit Dübeln an der Wand befestigt ist, aufgestellt. Die Dübel halten nicht, und eines schönen Tages fällt alles in die Tiefe.
- Das versicherte Gerät ist nach der Mittagspause verschwunden. An der Tür sind keine Einbruchmerkmale zu erkennen. Jemand hatte vergessen, das Sicherheitsschloß zu betätigen, und der Dieb ist wahrscheinlich mit einem Dietrich eingedrungen. Da keine Einbruchspuren zu sehen sind, ist über die Einbruch-Diebstahl-Versicherung der Geschäftsversicherung kein Versicherungsschutz gegeben, dagegen aber über die Elektronikversicherung, die einfachen Diebstahl mitversichert.
- Jemand (kann auch ein Mitarbeiter sein) stolpert über eine Leitung und reißt ein Gerät vom Schreibtisch. Der Versicherer leistet Ersatz für die Kosten eines neuen Gerätes. Regreß gegen den schadenverursachenden Mitarbeiter ist ausgeschlossen.
- Auf einer Autobahnraststätte wird einem Mitarbeiter Ihrer Firma der PKW aufgebrochen. Die Täter entwenden einen hochwertigen Laptop. Die Polizei mußte die Ermittlungen einstellen. Da der Versicherungsschutz durch den Einschluß des Bewegungsrisikos bundesweit ausgedehnt war, leistet der Versicherer Ersatz für ein neues Gerät abzüglich vertraglich vereinbartem Selbstbehalt.
Die Konzeption des Versicherungsvertrages
Die Elektronikversicherung ist eine Neuwert-Versicherung. Ersetzt werden bei einem Teilschaden die schadenbedingten Wiederherstellungskosten, wie Ersatzteil- und Reparaturkosten (auch Arbeitszeit-, Fracht- und Fahrtkosten), und zwar ohne Abzüge. Bei einem Totalschaden zahlt Ihnen der Versicherer die Kosten für die Wiederbeschaffung. In diesem Zusammenhang sollten Sie unbedingt die nachfolgenden Tips zur Ermittlung der Versicherungssumme beachten!
Sie haben zwei Möglichkeiten, die elektronischen Geräte zu versichern:
Bei der Einzelversicherung werden alle Geräte in einer Liste erfaßt. Dieses hat den Vorteil, daß der überblick nicht verloren geht. Nachteilig ist, daß neue Geräte immer sofort nach dem Kauf nachgemeldet werden müssen (bei größeren Verträgen ist der Einschluß einer entsprechenden Vorsorgeklausel möglich).
über eine Pauschalversicherung werden alle im Betrieb versicherten Geräte in Gruppen erfaßt. Diese Variante hat den Vorteil, daß "vergessene" Geräte innerhalb eines vereinbarten Prozentsatzes über eine Vorsorgeklausel mit eingeschlossen sind. Nachteilig kann sein, daß man sich in trügerischer Sicherheit wähnt und größere Anschaffungen, die eigentlich gemeldet werden müssen, nicht nachmeldet und somit unterversichert ist.
Wie berechnen Sie die Versicherungssumme?
Dem Versicherer ist in der Regel der Preis zu nennen, zu dem das versicherte Gerät gekauft wurde (stellen Sie am besten dem Versicherer eine Rechnungskopie zur Verfügung).
Aber Achtung: Falls ein Gerät zu einem Sonderpreis erworben wurde, dürfen Sie diesen nicht ansetzen. Es ist vielmehr der normale Listenpreis zugrunde zu legen, da ansonsten eine Unterversicherung angerechnet wird. Dem Listenpreis sind die Kosten für die Fracht und die Montage hinzuzurechnen.
Wird eine Selbstbeteiligung im Schadenfall angerechnet?
Im Regelfall - ja. Aber, fragen Sie uns, da es Ausnahmen gibt. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich hoch. Bei Schlepptops ist immer eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen von der Versicherung sind lediglich Schäden durch:
- Abnutzung / Verschleiß;
- betriebsbedingte Wasser- und Säuredämpfe;
- Kriegsereignisse, innere Unruhen;
- Erdbeben, Kernenergie;
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten (Vorsatz Dritter ist dagegen versichert);
- Schäden an nicht betriebsfertig aufgestellten Sachen (im besonderen Anlagen);
- Schäden, für die ein Dritter als Lieferant einzutreten hat (Hersteller, Händler, Reparaturfirma).
Hinweise und empfehlenswerte Klauseln und Einschlüsse:
Beweglich eingesetzte Sachen
Falls die - normalerweise stationären - Geräte an unterschiedlichen Orten eingesetzt werden, muß der Versicherer informiert werden.
Schlepptops
Notebooks oder Laptops sind gesondert zu deklarieren, da hierfür ein höherer Beitrag erhoben wird. Bei Diebstahl ist in der Regel eine Selbstbeteiligung von 25 % zu tragen.
Wartungsklausel
In der Regel leisten die Versicherer keinen Ersatz für die über einen Wartungsvertrag erhältlichen Leistungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob im konkreten Fall ein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.
Datenträger
über die Elektronikversicherung ist nur der reine Hardwareschaden am Gerät versichert. Was ist aber, wenn die Hardware beschädigt oder gestohlen wird und auf die gespeicherten Daten nicht mehr zugegriffen werden kann? Außerdem beinhaltet der Deckungsumfang der Elektronikversicherung nicht die Kostenerstattung für das Wiederaufspielen der Programme auf den neuen bzw. reparierten Rechner. Hierfür bieten die Versicherer eine sogenannte Datenträgerversicherung an, die wir - auch wenn regelmäßige Backups hier zur Pflicht gehören - nur wärmstens empfehlen können. Der VN muß die Höhe dieser Versicherungssumme bestimmen. Der Versicherer erstattet im Schadenfall die Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Erweiterte Datenträgerversicherung
Hier leistet der Versicherer auch wenn eine nachteilige Veränderung oder ein Verlust der versicherten Daten oder Programme durch Computerviren, vorsätzliche Programm- oder Datenänderung durch Dritte in schädigender Absicht, elektrostatische Aufladung oder elektromagnetische Störungen eintritt. Versichert werden kann Software von Windows über normale Anwenderprogramme wie Textverarbeitung oder Datenbanken bis hin zu spezifischen Programmen für die Industrie/CAD Programme.
Mehrkostenversicherung
Wenn nach einem versicherten Schadenfall auf eine externe Anlage ausgewichen oder eine Anlage angemietet werden muß (was teilweise erhebliche Kosten verursacht), können diese Kosten über eine sogenannte "Mehrkostenversicherung" abgedeckt werden.
Lizenzschutzstecker/Dongel/Keycard
Diese sind dem Versicherer unbedingt anzugeben, da sie nach derzeitiger Rechtsprechung nicht zur pauschal versicherten Hardware gehören. Ein Einschluß dieser Komponenten ist auf Antrag möglich.
Ein wichtiger Tip zum Schadenfall!
Grundsätzlich muß der Versicherer nach einem Schadenfall unverzüglich informiert werden. Wenn nun aber nicht bekannt war, daß es sich um einen Versicherungsschaden handelte und der Reparaturbetrieb die Reparatur bereits vorgenommen hat, akzeptieren die Versicherer dieses in der Regel.
Dem Versicherer sind alle Nachweise nach entsprechender Anforderung, wie Anschaffungsrechnungen, Wiederbeschaffungsrechnungen, Kostenvoranschläge, Schadenbefunde, Arbeits-/Technikbefunde einzureichen.
Bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub sind diese grundsätzlich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und eine Stehlgutliste einzureichen.
Wichtig: Die beschädigten Geräte bzw. Geräteteile müssen aber unbedingt bis zur endgültigen Regulierung aufbewahrt werden, damit die Möglichkeit der Nachprüfung besteht.
Die Beitrags- und Summenanpassung
Die Versicherer passen jedes Jahr die Versicherungssummen und auch die Beiträge mit den sogenannten Summenanpassungs- bzw. Prämienanpassungsklauseln an.
Diese Regelung ist auf den ersten Blick unlogisch, da insbesondere EDV-Anlagen immer billiger werden. Die Versicherer begründen die Anpassungen aber mit der Tatsache, daß normalerweise kein Totalschaden vorliegt (also ein Gerät wiederbeschafft werden muß), sondern es sich bei der Schadenbehebung meistens um Reparaturkosten handelt - und Reparaturpreise steigen nun einmal.
Es gibt aber einen Ausweg: Die neuen Elektronikversicherungsbedingungen (ABE) sagen aus, daß der Versicherungsnehmer im Laufe der Vertragslaufzeit den Versicherungswert den jeweils gültigen Verhältnissen anpassen kann. Wenn also der Preis einer Anlage rapide sinkt, kann der Versicherungsvertrag entsprechend angepaßt werden.
Möchten Sie mehr wissen?
Bitte rufen Sie uns an.
MBM Versicherungsmakler
Holger Rostock u. Dr. G. Ruhbaum GbR
Jean-Burger-Str. 15
39112 Magdeburg
Tel: 03 91 / 6 21 97 33
Fax: 03 91 / 6 21 97 34
e-mail:MBM@Computer-Kontor.de
© Friedel Rohde, Berlin, 17.6.1996.
Überarbeitet: 08.08.2000
Nachdruck, Fotokopieren, EDV-Verarbeitung etc., auch auszugsweise, ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Friedel Rohde gestattet.
[zurück Gewerbeversicherungen]
[zurück techn. Versicherungen]
[Top]