Die Direktversicherung

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Die Direktversicherung ist eine sehr verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung. überwiegend kleine Betriebe bedienen sich dieser Form der Altersabsicherung. Bei der Direktversicherung handelt es sich im Grunde um eine normale Kapitallebensversicherung. Nur ist in diesem Fall der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer (= Vertragspartner des Versicherers) und gleichzeitig Beitragszahler. Versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Die Direktversicherung unterliegt dem Betriebsrentengesetz.

Die Direktversicherung zeichnet sich durch eine relativ einfache Handhabung aus, die keinen großen Verwaltungsaufwand erfordert.

  Direktversicherung durch den Betrieb oder durch Gehaltsumwandlung

  Für wen können Direktversicherungen abgeschlossen werden?

  Die steuerliche Behandlung der Direktversicherung

  Wie werden die Beiträge zur Direktversicherung in der Sozialversicherung behandelt?

  Welche Varianten kommen für die Direktversicherung in Frage ?

Die Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Trotzdem kann für Inhalt und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies betrifft insbesondere gesetzliche Bestimmungen.

© Friedel Rohde, Berlin und Fairsicherungsbüro Regina Weihrauch GmbH, Göttingen, Verbund der Fairsicherungsläden e.G. Februar 1999 Nachdruck, Fotokopieren, EDV-Verarbeitung etc., auch auszugsweise, ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet.
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