Die Direktversicherung
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Die Direktversicherung ist eine sehr verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung. überwiegend kleine Betriebe bedienen sich dieser Form der Altersabsicherung.
Bei der Direktversicherung handelt es sich im Grunde um eine normale Kapitallebensversicherung. Nur ist in diesem Fall der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer (= Vertragspartner des Versicherers) und gleichzeitig Beitragszahler. Versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Die Direktversicherung unterliegt dem Betriebsrentengesetz.
Die Direktversicherung zeichnet sich durch eine relativ einfache Handhabung aus, die keinen großen Verwaltungsaufwand erfordert.
Direktversicherung durch den Betrieb oder durch Gehaltsumwandlung
Neben der "echten" Direktversicherung (d.h. der Arbeitgeber zahlt die Beiträge zur Direktversicherung) besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung. In diesem Fall verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehaltes, das direkt vom Arbeitgeber in eine Direktversicherung eingezahlt wird.
Für wen können Direktversicherungen abgeschlossen werden?
Die Möglichkeit des Abschlusses besteht für Arbeitnehmer in einem festen Arbeitsverhältnis.
Die Direktversicherung steht Beamten nicht offen (Angestellte im öffentlichen Dienst haben obligatorisch eine Direktversicherung über den Arbeitgeber). Auch Gesellschafter von Personengesellschaften sind ausgeschlossen. Geschäftsführer einer GmbH dagegen können eine Direktversicherung abschließen.
Die steuerliche Behandlung der Direktversicherung
Der Beitrag zur Direktversicherung stellt für den Arbeitnehmer grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen dar.
Worin liegt nun aber der Vorteil der Direktversicherung? Da der Gesetzgeber neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine zusätzliche Altersabsicherung fördern wollte, wurde die Möglichkeit geschaffen, die Beiträge nicht mit dem individuellen vollen Steuersatz (z.B. 30 %), sondern mit einem Pauschalsteuersatz von 20% (zuzüglich pauschale Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) zu versteuern. Durch die pauschale Versteuerung können sich interessante Renditen ergeben. Die Stiftung Warentest errechnete, daß die Rendite entsprechend der Gehaltshöhe zwischen 8 und etwas mehr als 10 Prozent liegen kann.
Die Höhe der pauschal zu versteuernden Beiträge wurde aber begrenzt: Die Höchstgrenze liegt pro versicherter Person bei jährlich 1.743 €. Im Rahmen der Durchschnittsbildung können für einzelne Arbeitnehmer bis zu 2.148 € jährlich pauschal versteuert werden, wenn der Durchschnitt 1.743 € nicht übersteigt. Möchte ein Arbeitnehmer einen höheren Beitrag in die Direktversicherung einzahlen, muß der über-schießende Teil nach seinem individuellen Steuersatz versteuert werden.
Tip: Ein Geschäftsführer möchte für sich und einen Mitarbeiter Direktversicherungen abschließen. Für den Geschäftsführer sollen 2.148 € und für den Mitarbeiter 921 € aufgewendet werden. Die 2.148 € liegen weit über den zulässigen Satz von 1.743 €. Wenn wir nun die Beiträge beider Verträge addieren (= 3.068 €) und durch die Anzahl der Verträge (2) dividieren, ergibt sich ein durchschnittlicher Beitrag von 1.534 €. Somit kann auch der Beitrag des Geschäftsführers pauschal versteuert werden, obwohl er über 1.743 € liegt.
Vorsicht: Wird für einen Arbeitnehmer im Rahmen der Durchschnittsbildung ein Beitrag aufgewendet, der die steuerlich zulässigen Grenzen für die Durchschnittsbildung übersteigt (= max. 2.148 €), so fällt dieser Vertrag insgesamt aus der Durchschnittsbildung heraus.
Wie werden die Beiträge zur Direktversicherung in der Sozialversicherung behandelt?
Bei einer "echten" Direktversicherung sind die Beiträge des Arbeitgebers, die zusätzlich zu den Bezügen gezahlt werden, immer sozialabgabenfrei.
Bei der Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung sind, wie bei der "echten" Direktversicherung, die Beiträge aus Gehaltsteilen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze natürlich sozialabgabenfrei.
Aus Gehaltsteilen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind die Beiträge bei der Gehaltsumwandlung dagegen nur dann sozialabgabenfrei, wenn sie aus Sonderzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Gratifikation oder Tantiemen) gezahlt werden.
Tip: Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber bei einer Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung, daß die Beiträge zur Versicherung aus einer der vorgenannten Sonderzahlungen gezahlt werden. Somit sparen Sie Sozialabgaben. Ihr Anteil an den Sozialabgaben liegt immerhin bei ca. 20 Prozent.
Sie kommen Ihrem Arbeitgeber entgegen, wenn Sie die Direktversicherung aus Sonderzahlungen leisten, da auch er seinen Anteil an den Sozialabgaben einspart (ca. 20 Prozent). Daher sollten Sie ihn fragen, ob er nicht die Pauschalversteuerung übernimmt, was möglich ist.
Welche Varianten kommen für die Direktversicherung in Frage ?
Eine Direktversicherung kann abgeschlossen werden als
- Kapitallebensversicherung
- Private Rentenversicherung
- Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung
ergänzt um den Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung*
* Nähere Informationen zu diesem Thema in unserem Info zur
Berufsunfähigkeitsversicherung.
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© Friedel Rohde, Berlin und Fairsicherungsbüro Regina Weihrauch GmbH, Göttingen, Verbund der Fairsicherungsläden e.G. Februar 1999
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