Die
Berufsunfähigkeitsversicherung
[zurück
Privatversicherungen]
[zurück
Personenversicherungen]
[zurück
Direktversicherungen]
[zurück
Unfallversicherungen]
Nachdem zum 01.01.2001 durch die Rentenreform
die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung in der
gesetzlichen Rentenversicherung drastisch eingeschränkt wurde,
ist nun so gut wie jeder Bundesbürger gezwungen, sich mit diesem
Thema auseinanderzusetzen. Alle, die nach dem 01.01.1961 geboren
wurden, erhalten keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, es sei
denn, sie haben privat vorgesorgt.
Was ist Berufsunfähigkeit?
"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt
vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung
oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind,
(voraussichtlich dauernd) außerstande ist, seinen Beruf oder
eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner
Ausbildung und Erfahrung (ein Teil der Versicherer spricht von
Fähigkeiten und Kenntnissen) ausgeübt werden kann und
seiner bisherigen Lebensstellung entspricht."
Soweit die gängige Definition der Versicherer zur
Berufsunfähigkeit.
Wer benötigt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wenn wir uns vergegenwärtigen,
daß mittlerweile rund 20 % der Erwerbstätigen vor
Erreichen der Altersrente auf Dauer oder vorübergehend
berufsunfähig werden, ist die These erlaubt, daß
eigentlich niemand auf entsprechenden Versicherungsschutz
verzichten sollte.
Auch Mitglieder der an sich guten Versorgungswerke (ärzte,
Architekten etc.) haben Lücken in ihrem
Berufsunfähigkeitsschutz. Sie müssen nämlich im
Falle einer Berufsunfähigkeit ihre Tätigkeit
vollständig aufgeben, um eine Rente zu
erhalten.
Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung?
Viele sind der Meinung, daß eine
Berufsunfähigkeitsversicherung (im folgenden BU-Versicherung
genannt) dann überflüssig sei, wenn eine
Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Wir halten diese These
für falsch!
Nur ca. 10% aller Berufsunfähigkeitsfälle sind
unfallbedingt. Der überwiegende Teil der BU-fälle hat
körperlichen Verschleiß, Kräfteverfall,
Erkrankungen und andere Leiden als Ursache.
Erleiden Sie infolge eines Unfalls (Krankheiten sind nicht
versichert!) eine Verletzung, die Sie ganz oder teilweise zum
Invaliden werden läßt, erhalten Sie über die
Unfallversicherung anhand einer sog. Gliedertaxe eine
einmalige Entschädigung, mit der Sie bis zur
Erreichung Ihres Altersruhegeldes über die Runden kommen
müssen.
Selbst vermeintlich hohe Entschädigungszahlungen reichen
häufig nicht aus. Unterstellt, Sie werden im Alter von 35
Jahren infolge eines Unfalls zu 50 % Invalide und erhalten eine
Entschädigung aus Ihrer Unfallversicherung von beispielsweise
51.130,- €, so dürfte dieser Betrag kaum ausreichen, Ihren
bisherigen Lebensstandard bis zum Erreichen der Altersrente auch
nur annähernd aufrechtzuerhalten.
Haben Sie statt dessen eine BU-Versicherung abgeschlossen, besteht
Versicherungsschutz nicht nur bei Berufsunfähigkeit durch
Unfall, sondern auch durch Krankheit. Der
Berufsunfähigkeits-Versicherer zahlt Ihnen eine bei
Vertragsabschluß vereinbarte Monatsrente über
eine fest vereinbarte Laufzeit, mit der Sie wesentlich besser
kalkulieren können als mit einer Einmalzahlung.
Die Unfallversicherung ist eine empfehlenswerte Ergänzung zur
BU-Versicherung für die Abdeckung von hohen Einmalkosten. Mit
dem Auszahlungsbetrag können beispielsweise gesonderte
Krankenhauskosten, der Umbau der Wohnung (rollstuhlgerechtes Bad
oder Küche), die Kosten für ein behindertengerechtes
Auto oder eine Behindertenrolltreppe innerhalb des Hauses bezahlt
werden.
Personen, die eine BU-Versicherung beantragt haben, diese aber
wegen ihrer schlechten gesundheitlichen Verhältnisse nicht
bekamen, können auf eine Unfallversicherung
zurückgreifen. Ferner ist die Unfallversicherung für
diejenigen sinnvoll, welche die doch recht hohen Beiträge zur
BU-Versicherung nicht bezahlen wollen oder können. Zu
bedenken ist gleichwohl, daß nur in weniger als 10 % aller
Berufsunfähigkeitsfälle eine Berufsunfähigkeit
durch einen Unfall ausgelöst wird!
Ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit zahlt der private
Berufsunfähigkeits-Versicherer?
Ab einer Berufsunfähigkeit von 50 %
erhalten Sie die volle vereinbarte Rente (übrigens werden der
Berufsunfähigkeitsgrad und der Unfall-Invaliditätsgrad
nach völlig unterschiedlichen Gesichtspunkten festgelegt und
haben nichts miteinander gemein).
Wenn Sie eine sog. Beitragsbefreiung (s. unten) vereinbart haben,
wird auch eine mit dem Vertrag gekoppelte Lebens- bzw. private
Rentenversicherung von weiteren Beitragszahlungen befreit. Liegt
der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 %, erhalten Sie keine
Leistungen.
Alternativ bieten manche Versicherer die Möglichkeit, ab
einer Berufsunfähigkeit von 25 % eine dem Grad Ihrer
Berufsunfähigkeit entsprechende Rente zu erhalten (über
75 % BU erhalten Sie dann die volle Rente). Man kann darüber
streiten, welche Vereinbarung die sinnvollere ist. Wir empfehlen,
von Ausnahmen abgesehen, die 50 %-Regelung.
Wartezeiten
Ein wesentlicher Vorteil einer privaten
BU-Versicherung liegt in der Tatsache, daß Sie
spätestens ab der ersten Beitragszahlung in vollem Umfang
versichert sind. Manche Versicherer gewähren über die
sog. vorläufige Deckung sogar schon ab Eingang des Antrages
Versicherungsschutz.
Bei den gesetzlichen Versicherern besteht hingegen in der Regel
erst nach fünfjähriger Mitgliedschaft ein
Leistungsanspruch.
Zu beachten ist, daß viele Versicherer in ihren Bedingungen
eine obligatorische Karenzzeit festgelegt haben, die im Regelfall
6 Monate beträgt: Es besteht zwar sofort nach dem
Vertragsabschluß Versicherungsschutz, die Rentenzahlung
beginnt aber erst 6 Monate nach dem Eintritt der BU. Sie
können allerdings auch BU-Versicherungen ohne Karenzzeit
abschließen, wodurch der Beitrag zur Versicherung etwas
steigt oder mit längeren Karenzzeiten, was die
Beitragszahlung reduziert.
Beitragsbefreiung
Falls Sie berufsunfähig werden und der
Versicherer die vereinbarte Rente zahlt, werden Sie von der
Verpflichtung weiterer Beitragszahlungen befreit. Sollten Sie eine
entsprechende Vereinbarung getroffen haben, gilt das gleichzeitig
für eine mit dem Vertrag verbundene Lebens- bzw. private
Rentenversicherung.
Selbst wenn Sie, im umgekehrten Fall, eine Lebens- oder
Rentenversicherung ohne BU-Rente abgeschlossen haben, können
Sie für den Fall der Berufsunfähigkeit eine
Beitragsbefreiung für den Lebensversicherungs- bzw.
Rentenversicherungsvertrag vereinbaren. Für diese
Zusatzvereinbarungen müssen Sie allerdings im Regelfall einen
Beitragszuschlag zahlen.
Bedenken Sie, daß Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit
normalerweise ohnehin mit weniger Geld als bisher auskommen
müssen. Jetzt noch Beiträge für die BU-Versicherung
oder gar für die Altersversorgung aufzubringen, ist
häufig nicht möglich, wodurch Sie insbesondere Ihre
Altersversorgung ins Wanken bringen. Haben Sie einen Vertrag mit
Beitragsbefreiung abgeschlossen, können Sie in diesem Punkt
ohne Sorge sein. Wir halten daher den Einschluß der
Beitragsbefreiung für ein absolutes Muß!
Separate Berufsunfähigkeitsversicherung oder Kombination mit
einer Lebens-/privaten Rentenversicherung?
Grundsätzlich bieten Versicherer
fünf Varianten an, zu denen die Berufsunfähigkeit
versichert werden kann:
- als separate (oder auch
"Solo"-) Berufsunfähigkeitsversicherung
- in Kombination mit einer
Risikolebensversicherung
- in Kombination mit einer Kapitallebens-
oder Rentenversicherung
- in Kombination mit einer Fondsgebundenen
Lebens- oder Rentenversicherung
- in Kombination mit einem
Investmentfonds
Bei den Varianten unter c) und d) spricht man auch von
Kombinationslösungen. Hier wird neben der Absicherung
für den Fall der Berufsunfähigkeit Kapital
angespart.
Nun liegt die Vermutung nah, eine Kombinationsvariante sei
günstiger als eine der Risikovarianten, da man im Falle von
a) und b) ja nichts vom eingezahlten Beitrag zurückbekomme
(falls man nicht berufsunfähig wird) - im Fall von c) und d)
erhält man ja in jedem Fall am Ende eine Kapitalzahlung.
Leider ist dies nur in seltenen Fällen wirklich so. Meist
sind diese Varianten teuerer.
Richtig ist, daß bei der Kombinationsvariante für den
Schutz der Berufsunfähigkeit ein Teilbetrag verwandt wird und
der Rest in die Kapitalbildung fließt (Merke: man bekommt
nichts umsonst !).
Am besten verdeutlicht man sich die "Investition" für den
Fall der Berufsunfähigkeit am Beispiel der Solo-BU, indem man
seine Einzahlungen addiert und der Leistung im Falle der
Berufsunfähigkeit die man dann vom Versicherer erhält
gegenüberstellt.
Bsp (stark
vereinfacht !): Eine 30jährige Frau schließt eine
BU-Versicherung mit Laufzeit bis Alter 60 und einer monatlichen
BU-Rente in Höhe von € 1.023,- ab. Monatliche Prämie
hierfür: € 46,-
Gesamteinzahlungen = (12 x 46 x 30) € 16.560,-
Würde die Frau nach 15 Jahren berufsunfähig so
müßte der Versicherer (12 x 1.023 x 15 Jahre) = €
184.140,- an die Versicherte auszahlen.
Demnach benötigt der Versicherer für den Beispielfall
ca. 10 Personen, die nicht berufsunfähig werden.
(Alle Zahlen oben ohne Diskontierung, ohne Zinseffekte und ohne
Berücksichtigung von Dynamiken auf der Beitragsseite und im
Leistungsfall)
Kombinationslösung (d.h. in Kombination mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung - auch fondsgebunden)
Vorteil der Kombinationslösung: Im Fall der
Berufsunfähigkeit erhalten Sie nicht nur die
Berufsunfähigkeitsrente sondern werden "beitragsfrei"
gestellt, d.h. die Gesellschaft übernimmt die Beitragszahlung
für die Lebens-/Rentenversicherung; somit ist die
Anschlußfinanzierung /-versorgung sichergestellt, da das
Kapital dann z.B. ab Alter 60/65 zu Verfügung steht.
Zu beachten ist in diesem Fall: Sofern Sie eine
Kombinationslösung wie oben wählen und finanziell (kurz-
oder längerfristig) nicht mehr die Beiträge aufbringen
möchten oder können (dies kann aus rein
ökonomischen Gründen der Fall sein, aber auch aus
Gründen, daß Sie die monatlichen Beiträge
alternativ zu Investitionen -privat oder geschäftlich -
benötigen) ruht oder erlischt der BU-Schutz (in einigen
Fällen sind auch Umstellungen denkbar, allerdings nicht bei
allen Anbietern) !
Vorteil eines Splitting bzw. des separaten Abschlusses der
Berufsunfähigkeit: Sie können sich für den
jeweiligen Bereich den günstigsten Anbieter aussuchen
("Rosinen-Picken") und sind insofern flexibel, daß Sie die
Beitragszahlung (aus welchen Gründen auch immer, z.B.
finanzieller Engpaß, Immobilienerwerb etc.) für die
Berufsunfähigkeit jederzeit fortführen können.
Eine Reduktion des Beitrages in der Kombination kann zu einer
Reduktion der Berufsunfähigkeitsrente führen !
Ob nun eine Kombination mit einer Lebens-, privaten Renten- oder
Risikolebensversicherung gewählt werden sollte, ist von
verschiedenen Faktoren abhängig, die wir in einem
persönlichen Gespräch erörtern sollten.
Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen mußten
bisher vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
genehmigt werden. Diese sogenannte Bedingungsaufsicht ist im
Rahmen der europäischen Harmonisierung entfallen, was einen
erheblichen Nachteil im Verbraucherschutz bedeutet.
Nun bleibt es dem Kunden überlassen, die Spreu vom Weizen zu
trennen und den guten vom schlechten Versicherer zu unterscheiden.
Bei dem vermeintlichen Vorteil der freien Versichererwahl, liegt
aber auch das Haar in der Suppe. Besonders bei der BU-Versicherung
ist es enorm wichtig, den "richtigen" Versicherungsumfang zu
erhalten. Einige Versicherer heben sich wohltuend vom übrigen
Markt ab, indem sie ihre Bedingungen verbraucherfreundlicher
gestalten. Diese jedoch zu finden stellt für den Bürger
das eigentliche Problem dar. Nur wenige Leute können von sich
behaupten ziemlich genau einschätzen zu können was alles
bei der BU zu beachten ist. Mal erhlich hätten Sie
gewußt, daß bei vielen Versicheren das Überfahren
eines Stopschildes oder einer roten Ampel zum Versagen des
Versicherungsschutzes führt? Erschwerend kommt hinzu:
Möchte man später den Versicherer wechseln und hat
inzwischen eine Erkrankung so dürfte eine Annahme bei dem
neuen Versicherer so gut wie ausgeschlossen sein.
Die Erkenntnis lautet daher: der Preis allein als
entscheidungsrelevantes Kriterium darf nicht dominieren.
Es macht schon einen Unterschied aus, ob Berufsunfähigkeit
seitens des Versicherers anerkannt wird "...wenn eine
sechsmonatige Arbeitsunfähigkeit vorliegt und in diesem Fall
rückwirkend geleistet wird !" oder (Standardbedingungen)
"...erst nach Meldung; ...... wenn zusätzlich ein
ärztliches Attest die voraussichtliche Dauer der
Berufsunfähigkeit auf drei Jahre bescheinigt ..... und dann
ab dem siebten Monat die Leistungspflicht eintritt".
Oder ob der Versicherer durch eigene ärzte Sie zu
irgendwelchen Mitwirkungspflichten (Arztanordnungsklausel) bzw. zu
bestimmten Therapieformen oder Behandlungen quasi "zwingen"
kann.
Sehr gute Bedingungen beinhalten z.B. auch den
- generellen Verzicht auf
Beitragsanpassungen
- den Verzicht auf die abstrakte
Verweisung (bei bestimmten Personengruppen/Berufen/erreichtem
Alter oder sogar generell)
War es bislang möglich eine
Person auf Tätigkeiten zu verweisen, die Sie aufgrund ihrer
Ausbildung und Erfahrung ausüben können, so geschah
dieses unabhängig von der Tatsache, ob die Person
tatsächlich diese Tätigkeit ausüben konnte (also
auch unabhängig vom Arbeitsmarkt, regionaler
Möglichkeiten etc.). Diese Verweisung betraf ca. 10% bis 15%
der angemeldeten BU-Fälle.
Diese Verweisungsmöglichkeit ist nun bei einigen Versicherern
nicht mehr gegeben. Nur eine konkrete Verweisbarkeit ist denkbar.
Konkret bedeutet hier: Sie entscheiden sich (freiwillig) eine
Tätigkeit aufzunehmen und erzielen hiermit ein vergleichbar
hohes Einkommen.
Dann, und nur dann, kann Sie der Versicherer auf die
tatsächlich von Ihnen ausgeübte Tätigkeit
verweisen! Die Entscheidung ob und ggf. welche Tätigkeit Sie
nach Feststellung der BU aufnehmen liegt somit allein bei Ihnen
!!
Möchten Sie mehr wissen?
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
MBM Versicherungsmakler
Holger Rostock u. Dr. G. Ruhbaum GbR
Jean-Burger-Str. 15
39112 Magdeburg
Tel: 03 91 / 6 21 97 33
Fax: 03 91 / 6 21 97 34
e-mail:MBM@Computer-Kontor.de
Die Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt.
Trotzdem kann für Inhalt und Vollständigkeit keine
Gewähr übernommen werden. Dies betrifft insbesondere
gesetzliche Bestimmungen.
© Friedel Rohde, Berlin und
Fairsicherungsbüro Regina Weihrauch GmbH, Göttingen,
Verbund der Fairsicherungsläden e.G. Februar 1999 Nachdruck,
Fotokopieren, EDV-Verarbeitung etc., auch auszugsweise, ist nur mit
schriftlicher Genehmigung gestattet.
überarbeitet
18.03.2001
[zurück Privatversicherungen]
[zurück Personenversicherungen]
[zurück Direktversicherungen]
[Top]